Überstunden sammeln statt auszahlen? Chancen und Risiken für Pflegedienste
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Pflegedienste kennen das Problem: Krankheitsausfälle, kurzfristige Dienstplanänderungen und Personalmangel führen dazu, dass Mitarbeitende regelmäßig Überstunden leisten. Schnell entsteht die Frage: Sollten diese Überstunden ausgezahlt oder auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt und später durch Freizeit ausgeglichen werden?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von den rechtlichen Vorgaben, den tariflichen Regelungen, der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und den Bedürfnissen der Mitarbeitenden ab. Wer hier ohne klare Strategie handelt, riskiert unnötige Personalkosten, Unzufriedenheit im Team oder sogar arbeitsrechtliche Konflikte.
Warum das Thema für Pflegedienste besonders wichtig ist
Kaum eine Branche arbeitet so flexibel wie die ambulante und stationäre Pflege. Touren müssen kurzfristig umgeplant werden, Einsätze verlängern sich und Krankheitsvertretungen gehören zum Alltag.
Dadurch entstehen häufig Überstunden. Werden diese nicht konsequent gesteuert, können sie zu erheblichen finanziellen Belastungen werden. Gleichzeitig sind hohe Überstundenbestände oft ein Hinweis auf strukturelle Personalengpässe.
Für Geschäftsführer bedeutet das: Überstunden sind nicht nur ein Thema der Personalplanung, sondern auch der Unternehmenssteuerung.
Was sind Überstunden überhaupt?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden und vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet werden. Ob und wie sie vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Zu beachten ist dabei: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt unabhängig von vertraglichen Regelungen absolute Grenzen. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten und nur unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden – vorausgesetzt, der Ausgleich erfolgt innerhalb von sechs Kalendermonaten. Diese gesetzlichen Grenzen gelten auch dann, wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vorsehen.
Überstunden auszahlen: Die Vorteile
Eine Auszahlung bietet einige Vorteile. Mitarbeitende erhalten sofort einen finanziellen Ausgleich für ihre zusätzliche Arbeit. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kann dies die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen.
Auch das Unternehmen reduziert offene Zeitguthaben und vermeidet, dass sich über Monate oder Jahre große Arbeitszeitkonten aufbauen. Darüber hinaus entstehen später keine Schwierigkeiten bei der Einsatzplanung, weil umfangreiche Freizeitausgleiche organisiert werden müssen.
Die Nachteile einer Auszahlung
Eine Auszahlung verursacht unmittelbar höhere Personalkosten. Neben dem Bruttolohn fallen regelmäßig Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie gegebenenfalls tarifliche Zuschläge an. Gerade bei vielen angesammelten Überstunden kann dies die Liquidität eines Pflegedienstes erheblich belasten.
Hinzu kommt: Werden Überstunden regelmäßig ausgezahlt, kann dies falsche Anreize schaffen. Manche Mitarbeitende bevorzugen dann dauerhaft Überstunden, anstatt Freizeit zum Ausgleich zu nehmen – was langfristig zu Erschöpfung und erhöhter Fluktuation führen kann.
Überstunden durch Freizeit ausgleichen
Viele Unternehmen nutzen Arbeitszeitkonten. Dabei werden geleistete Überstunden zunächst gesammelt und später durch bezahlte Freizeit ausgeglichen.
Dieses Modell verbessert häufig die Liquiditätsplanung, weil die Auszahlung zunächst entfällt. Gleichzeitig erhalten Mitarbeitende zusätzliche freie Tage, was die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern kann.
In vielen Tarifverträgen – darunter auch in der Pflege weit verbreitete Regelungen wie TVöD oder AVR – ist der Freizeitausgleich der Regelfall. Eine Auszahlung erfolgt häufig erst dann, wenn ein Ausgleich innerhalb einer bestimmten Frist nicht möglich ist oder das Arbeitsverhältnis endet.
Die Risiken großer Zeitguthaben
Arbeitszeitkonten sind kein Selbstläufer. Werden Überstunden über Jahre angesammelt, entstehen mehrere Risiken.
Hohe Zeitguthaben erschweren die Dienstplanung erheblich. Müssen mehrere Mitarbeitende gleichzeitig Überstunden abbauen, fehlen sie im laufenden Betrieb. Außerdem entstehen finanzielle Verpflichtungen: Spätestens wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen und ein Freizeitausgleich nicht mehr möglich ist, müssen bestehende Guthaben grundsätzlich ausgezahlt werden.
Ein weiteres Risiko betrifft die Insolvenzfestigkeit von Arbeitszeitguthaben. Große Guthaben sollten nach Möglichkeit durch Wertkonten oder andere geeignete Sicherungsmechanismen geschützt werden – anderenfalls können Mitarbeitende im Insolvenzfall ihre angesammelten Stunden verlieren.
Aus Sicht des Controllings sind sehr hohe Überstundenbestände außerdem ein Frühwarnsignal: Sie zeigen häufig, dass dauerhaft mehr Arbeitsstunden geleistet werden als personell geplant wurden.
Was ist wirtschaftlich sinnvoller?
Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Ein sinnvoller Ansatz kann sein:
kleinere Überstundenkonten regelmäßig durch Freizeit abbauen
außergewöhnlich hohe Zeitguthaben gezielt auszahlen
dauerhaft hohe Überstunden als Signal für zusätzlichen Personalbedarf verstehen
klare Höchstgrenzen für Arbeitszeitkonten festlegen
Dadurch bleiben sowohl die Liquidität als auch die Personalplanung besser steuerbar.
Arbeitszeitkonten brauchen klare Regeln
Arbeitszeitkonten funktionieren nur mit transparenten Regelungen. Unter anderem sollte festgelegt werden:
wann Überstunden entstehen und wer sie genehmigen darf
bis wann ein Freizeitausgleich erfolgen soll
wann eine Auszahlung vorgesehen ist
welche Höchstgrenzen für Zeitguthaben gelten
wie Guthaben bei Ausscheiden aus dem Unternehmen behandelt werden
Diese Regelungen ergeben sich häufig bereits aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Fehlen sie, sollten sie schriftlich vereinbart werden – mündliche Absprachen sind im Streitfall schwer nachzuweisen.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
Für den Arbeitgeber gehören sowohl ausgezahlte Überstunden als auch laufender Arbeitslohn zu den Personalkosten. Die Auszahlung unterliegt grundsätzlich der Lohnsteuer sowie den Beiträgen zur Sozialversicherung. Tarifliche Überstundenzuschläge sind in der Regel ebenfalls beitragspflichtig – eine Steuerfreiheit besteht nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
Beim Freizeitausgleich fließt zunächst kein zusätzliches Arbeitsentgelt. Die wirtschaftliche Belastung entsteht stattdessen dadurch, dass Mitarbeitende während ihrer Freistellung weiterhin vergütet werden, ohne produktive Arbeitsleistung zu erbringen. Für die Unternehmensplanung ist deshalb nicht nur die Höhe der Überstunden entscheidend, sondern auch der Zeitpunkt ihres Ausgleichs.
Typische Fehler in der Praxis
In vielen Pflegediensten treten immer wieder dieselben Probleme auf.
Ein häufiger Fehler besteht darin, Überstunden dauerhaft anwachsen zu lassen, ohne eine klare Strategie zum Abbau zu haben. Ebenso problematisch ist es, Überstunden auszahlen zu wollen, obwohl Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vorrangig einen Freizeitausgleich vorsehen.
Auch fehlende oder unvollständige Arbeitszeiterfassungen führen regelmäßig zu Diskussionen über den tatsächlichen Umfang geleisteter Überstunden. Seit dem EuGH-Urteil von 2019 und der anschließenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber zudem grundsätzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Wer dies nicht tut, trägt im Streitfall das Risiko, den tatsächlichen Umfang der Arbeitszeit nicht nachweisen zu können.
Schließlich werden hohe Überstundenbestände oft als normales Alltagsproblem akzeptiert, obwohl sie tatsächlich auf einen strukturellen Personalmangel oder eine unzureichende Tourenplanung hinweisen.
Fazit
Überstunden können helfen, kurzfristige Personalausfälle aufzufangen. Dauerhaft sollten sie jedoch keine Lösung für personelle Engpässe sein.
Für Pflegedienste ist meist ein ausgewogener Ansatz sinnvoll: Überstunden sollten möglichst zeitnah durch Freizeit ausgeglichen werden, während außergewöhnlich hohe Guthaben oder nicht mehr ausgleichbare Stunden gezielt ausgezahlt werden.
Eine transparente Arbeitszeitregelung, eine sorgfältige Personalplanung und ein regelmäßiger Blick auf die Entwicklung der Zeitkonten helfen dabei, Personalkosten zu steuern und gleichzeitig die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhalten.
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