21.09.2026

Weniger Dokumentation, mehr Befugnisse: Was sich seit dem BEEP im Alltag verändert hat

Auf einen Blick:

  • Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) gilt seit dem 01.01.2026.

  • Pflegefachpersonen erhalten mehr eigenverantwortliche Handlungsmöglichkeiten.

  • Dokumentationspflichten sollen auf das notwendige Maß reduziert werden.

  • Digitale Prozesse ersetzen zunehmend Papiernachweise.

  • Ambulante und stationäre Einrichtungen profitieren von weniger Verwaltungsaufwand.

  • Ziel ist mehr Zeit für Pflege und bessere Nutzung der vorhandenen Fachkompetenz.

Alltag statt Aktenordner: Was hat sich verändert?

Eine Pflegedienstleitung kennt die Situation: Das Team ist voll ausgelastet, gleichzeitig müssen Formulare ausgefüllt, Nachweise versendet und Rückfragen bearbeitet werden. Jede zusätzliche Dokumentation kostet Zeit, die bei den Klientinnen und Klienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern fehlt.

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wollte der Gesetzgeber genau hier ansetzen. Seit Anfang 2026 wurden zahlreiche Regelungen angepasst, um Pflegefachpersonen mehr Verantwortung zu übertragen und Einrichtungen von unnötiger Bürokratie zu entlasten.

Für Pflegeunternehmen bedeutet das neue Chancen, aber auch die Notwendigkeit, interne Prozesse anzupassen.

Mehr Fachverantwortung für Pflegefachpersonen

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die erweiterten Kompetenzen von Pflegefachpersonen.

Der Gesetzgeber verfolgt das Ziel, pflegerische Entscheidungen stärker dort zu treffen, wo die entsprechende Fachkompetenz vorhanden ist. Dadurch sollen Doppelstrukturen reduziert und Versorgungsprozesse beschleunigt werden.

In der Praxis bedeutet das:

  • mehr eigenverantwortliche pflegerische Entscheidungen

  • stärkere Einbindung professioneller Pflege in Versorgungsprozesse

  • weniger Abstimmungsschleifen bei klar definierten Standardfällen

  • Entlastung anderer Gesundheitsberufe

Gerade in Regionen mit Fachkräftemangel kann dies helfen, Versorgungslücken zu reduzieren und Abläufe effizienter zu gestalten.

Dokumentation soll wieder dem Pflegeprozess dienen

Viele Einrichtungen kennen die Kritik: Dokumentation wird häufig für Prüfungen geschrieben und nicht für die Versorgung.

Das BEEP verfolgt deshalb den Grundsatz, dass Dokumentationen auf das notwendige Maß begrenzt werden sollen.

Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies:

  • Konzentration auf pflegerelevante Informationen

  • Vermeidung von Mehrfachdokumentationen

  • stärkere Nutzung digitaler Systeme

  • Fokus auf fachliche Nachvollziehbarkeit statt Formularfülle

Wichtig: Die Dokumentationspflicht entfällt nicht. Nach wie vor müssen Leistungen, Risiken und pflegerische Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Entlastungen für ambulante Pflegedienste

Ambulante Dienste spüren einige Änderungen besonders deutlich.

Die verpflichtenden Beratungsbesuche bei ausschließlichem Pflegegeldbezug wurden reduziert.

Dadurch können Pflegedienste:

  • Touren effizienter planen

  • Verwaltungsaufwand reduzieren

  • freie Kapazitäten für Beratungs- und Versorgungsleistungen nutzen

Gleichzeitig erfolgt die Übermittlung von Nachweisen zunehmend elektronisch. Das spart Papier, Porto und Bearbeitungszeit.

Stationäre Einrichtungen profitieren von vereinfachten Prozessen

Auch stationäre Pflegeeinrichtungen profitieren von den Entbürokratisierungsmaßnahmen.

Besonders relevant sind:

  • weniger unnötige Nachweisverfahren

  • schlankere Verwaltungsabläufe

  • bessere Nutzung digitaler Dokumentationssysteme

  • stärkere Orientierung an Ergebnisqualität

Für die Einrichtungsleitung bedeutet dies die Chance, interne Ressourcen stärker auf Personalführung, Bewohnerbetreuung und Qualitätsentwicklung zu konzentrieren.

Praxisbeispiel: So wirkt sich weniger Bürokratie aus

Ein ambulanter Pflegedienst betreut 300 Pflegegeldempfänger.

Vor der Gesetzesänderung waren für bestimmte Pflegegrade jährlich vier verpflichtende Beratungsbesuche erforderlich.

Nun reduziert sich die Pflicht auf zwei Besuche pro Jahr.

Rechenbeispiel:

  • 120 betroffene Pflegegeldempfänger

  • bisher 4 Beratungen jährlich = 480 Termine

  • neu 2 Beratungen jährlich = 240 Termine

Einsparung: 240 Beratungstermine pro Jahr

Bei durchschnittlich 45 Minuten Verwaltungs- und Einsatzzeit pro Termin ergibt sich:

240 × 45 Minuten = 10.800 Minuten

= 180 Stunden jährlich

Diese Zeit kann für Versorgung, Schulungen oder zusätzliche Kundenbetreuung genutzt werden.

Was Pflegeunternehmen jetzt prüfen sollten

Die Entlastungen entstehen nicht automatisch.

Pflegeunternehmen sollten ihre Prozesse gezielt überprüfen:

Praxis-Checkliste

☐ Interne Dokumentationsstandards überprüfen

☐ Doppelte Erfassungen identifizieren

☐ Digitale Nachweisverfahren nutzen

☐ Pflegefachpersonen über neue Befugnisse informieren

☐ Schulungsbedarf analysieren

☐ QM-Dokumente aktualisieren

☐ Zuständigkeiten klar definieren

☐ Wirtschaftliche Auswirkungen bewerten

Referenztabelle

Thema

Aktueller Stand

Inkrafttreten BEEP

01.01.2026

Zielsetzung

Befugniserweiterung und Entbürokratisierung

Dokumentation

Begrenzung auf notwendiges Maß

Beratungsbesuche Pflegegeld

Reduzierte Pflichttermine

Nachweisverfahren

Stärkere Digitalisierung

Betroffene Einrichtungen

Ambulante und stationäre Pflege

Fazit

Das BEEP ist weit mehr als eine reine Verwaltungsreform. Pflegefachpersonen erhalten mehr Verantwortung, während Einrichtungen gleichzeitig von Bürokratie entlastet werden sollen.

Ob die Ziele vollständig erreicht werden, wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen. Bereits heute zeigt sich jedoch: Wer Prozesse, Dokumentation und Zuständigkeiten aktiv überprüft, kann die neuen Spielräume nutzen und wertvolle Pflegezeit zurückgewinnen.

Gerade für ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen bietet das Gesetz Chancen, Ressourcen gezielter einzusetzen und die Versorgung effizienter zu organisieren.

Hinweis: Die konkrete Umsetzung der neuen Befugnisse und Dokumentationsanforderungen sollte im Einzelfall rechtlich, pflegefachlich und betriebswirtschaftlich geprüft werden.

Eike J. Giersdorf
Wirtschaftsprüfer I Steuerberater
Schwerpunkte
  • Steuerliche Gestaltungsberatung
  • Steuerliche Beratung im Bereich Unternehmensumwandlungen
  • Steuerliche Beratung im Bereich Nachfolgeregelungen
  • Wirtschaftsprüfung - Jahresabschlussprüfung
  • Unternehmensbewertung